Regelung zum Ändern von Zeiträumen bei Provisionsberechtigten
17. April 2026
Ausgangssituation: Aktuell kann das Abrechnungsdatum innerhalb eines Provisionsberechtigten in die Vergangenheit gesetzt werden. Dadurch passiert jedoch nichts.
Folgendes verhalten sollte umgesetzt werden:
- Das "Abrechnen Ab" Datum eines Provisionsberechtigten kann so lange geändert werden, wie es kein einziges abgerechnetes Journal für den Provisionsberechtigten gibt
- Gibt es bereits ein abgerechnetes Journal, ist das "Abrechnen Ab" Feld ausgegraut
- Wenn das "Abrechnen Ab" Datum in die vergangenheit geändert wird, werden alle Journale gelöscht und auf Basis der neuen Eingaben neu berechnet.
- Es kommt eine Warnung: "Es existieren bereits Journaldaten. Sollen die Daten gemäß aktualisierten Zeitraum neu generiert werden?"
Gutschrift existiert = Entweder existiert keine Gutschrift oder vorhandene Gutschrift wurde storniert
Abrechnen bis: Das Datum darf nicht weiter in die vergangenheit gehen,als das jüngste abgerechnete Journal.